Kircheneintritt
Evangelisch werden: so geht es
In der Kircheneintrittsstelle können Sie unbürokratisch in die evangelische Kirche eintreten. Kommen Sie einfach zu den Öffnungszeiten vorbei oder vereinbaren Sie einen Termin. Im Gespräch müssen Sie weder eine "Glaubensprüfung" ablegen noch sich für irgend etwas rechtfertigen.
Für den Wiedereintritt in die evangelische Kirche oder den Übertritt von der katholischen in die evangelische Kirche benötigen Sie folgende Dokumente:
- Personalausweis
- Taufurkunde
- Kirchen-Austrittsbescheinigung
Für Ihren Wiedereintritt in die evangelische Kirche brauchen Sie neben dem Personalausweis zumindest eines der beiden Dokumente, eine Taufurkunde oder die Bescheinigung über den Kirchenaustritt.
Für Ihren Übertritt von der katholischen in die evangelische Kirche benötigen Sie auf jeden Fall eine Bescheinigung über Ihren Austritt aus der katholischen Kirche.
Eine Kopie Ihrer Kirchen-Austrittsbescheinigung bekommen Sie bei Ihrem zuständigen Amtsgericht, wenn die Austritt nicht länger als zehn Jahre zurück liegt. Sind Sie in Frankfurt ausgetreten, wenden Sie sich bitte an das Amtsgericht Frankfurt am Main, Telefon 069 1367-01
Sollten Sie nicht getauft oder nicht mehr im Besitz der erforderlichen Dokumente sein, dann nehmen Sie bitte telefonisch mit uns Kontakt auf.
Für Ihre Fragen und nähere Informationen wenden Sie sich an die
Kircheneintrittsstelle
Öffnungszeiten: Montag, Mittwoch, Freitag, 9 bis 13 Uhr, Dienstag und Donnerstag 9 bis 16 Uhr und nach Vereinbarung
Bleichstraße 60-62
60313 Frankfurt am Main
(U-Bahn-Linie 1, 2 und 3, Station Eschenheimer Tor)
Telefon 069 2165-1111
E-Mail infocenter@frankfurt-evangelisch.de
Am Donnerstag, 2. September 2010, ist die Kircheneintrittsstelle geschlossen.
Informationen zur Kirchensteuer
Mit der Kirchensteuer tragen die Mitglieder entscheidend dazu bei, dass die Kirche ihre Aufgaben verlässlich erfüllen kann. Aus Kirchensteuermitteln werden zum Beispiel Kindertagesstätten, Kinder- und Jugendarbeit, Krankenpflege, Beratungsstellen, Behinderten- und Obdachloseneinrichtungen, Bildungs- und Kulturangebote sowie die Arbeit der Kirchengemeinden finanziert.
Wer zahlt Kirchensteuer?
Im Wesentlichen zahlen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit eigenem Einkommen und Selbstständige Kirchensteuer. Keine Kirchensteuer zahlen in der Regel Schülerinnen und Schüler, Studierende, Rentnerinnen und Rentner sowie Personen mit geringem Einkommen.
Wie hoch ist die Kirchensteuer?
Die Kirchensteuer beträgt zur Zeit neun Prozent der Einkommensteuer. Die tatsächliche finanzielle Belastung durch die Kirchensteuer reduziert sich jedoch um 30 bis 50 Prozent, weil sie als Sonderausgabe bei der Einkommensteuer-Erklärung abgesetzt werden kann.
Weitere Informationen zur Kirchenmitgliedschaft finden Sie hier.

Einen Überblick über die Veranstaltungen der evangelischen Kirche gibt es für jeden Tag im Veranstaltungskalender
0800 111 0 111 - rund um die Uhr steht die Telefonseelsorge Hilfesuchenden zur Verfügung
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