Funktionen und Gremien

Das Modell "Evangelische Stadtkirche Frankfurt" (bitte auf das Bild klicken für eine größere Ansicht).

 

Das Modell für eine neue Struktur der evangelischen Kirche in Frankfurt hat zwischen September und November 2012 noch einige Modifikationen erfahren, die in den folgenden Text eingearbeitet wurden.

Evangelische Kirche in Frankfurt ab 2014 –

Institutionen, Funktionen und Gremien

Die Evangelische Kirche in Frankfurt am Main hat zwei zentrale Körperschaften:

  • das Stadtdekanat Frankfurt am Main, das Rechtsnachfolger der vier Frankfurter Dekanate ist
  • der Evangelische Regionalverband mit den Funktionen
    • eines Diakonisches Werks für Frankfurt
    • einer Regionalverwaltung
    • eines Gemeindeverbandes; in dieser Funktion tritt er als Rechts- und Vermögensträger für diese auf.

Diese beiden Körperschaften werden von Vorständen geführt, welche personenidentisch besetzt sind. Auch die legitimierenden Versammlungen beider Körperschaften, die Dekanatssynode und die Regionalversammlung, sind personenidentisch besetzt. 

Vorstand

Aufgaben

  • Kirche in Frankfurt strategisch ausrichten
  • kirchenaufsichtliche Funktionen wahrnehmen
  • Vorgaben für die Pfarrstellenbemessung
  • Beschluss über Stellenpläne für gemeindliche und übergemeindliche Pfarrstellen
  • Personalplanung für Dekanatsbereiche
  • Haushalte für Stadtdekanat und ERV sowie Budgets für Fachbereich 1 / Fachbereich 2 / Verwaltung aufstellen und zur Genehmigung der Stadtsynode / Regionalversammlung vorlegen
  • Zustimmungspflichtige Beschlüsse betreffend FB 1 / FB 2 / Verw. und die Dekanatsbereiche fassen (z.B. unterjährige Aufstockung des Personals, Investitionen > x T€, Aufnahme von Krediten, Eintragung von Grundschulden)
  • LeiterInnen FB1 / FB2 / Verwaltung einsetzen und beaufsichtigen
  • Teilvorstände aus Mitgliedern des Vorstandes einrichten, die stellvertretend für den Vorstand Entscheidungen treffen (s.u.)
  • Profilstellen, Spezialseelsorge und Kirchenmusik steuern

Aufgaben des / der Vorsitzenden des Vorstandes ( = StadtdekanIn)

Die Stadtdekanin / der Stadtdekan ist gleichzeitig Vorsitzende/r des Dekanatssynodalvorstandes. Zu ihren / seinen Aufgaben gehört u.a.

  • Sitzungen einberufen; Tagesordnung aufstellen; Beschlussvorlagen auf Qualität prüfen und verteilen
  • übernimmt die Geschäftsführung des Vorstands
  • vertritt Kirche in Frankfurt nach außen und innen

Aufgaben der ProdekanInnen

  • übernehmen Dekaneaufgaben für die Gemeinden ihres Bereiches (Kirchenaufsicht, Personalführung, Kooperationen/Konflikte zwischen Gemeinden)
  • initiieren regionale Pfarrkonvente
  • nutzen Arbeitstreffen mit den KV-Vorsitzenden ihres Bereichs für Kommunikation und Verzahnung

Mitglieder des Vorstandes
13 Vorstandsmitglieder werden gewählt von der Dekanatssynode / der Regionalversammlung:

  • 1 hauptamtliche(r) StadtdekanIn (100%) als Leitung der Stadtkirche, der/die gleichzeitig Vorsitzende(r) des Vorstands ist (s.o.).
  • 2 ProdekanInnen (jeweils 100 %), jede / jeder kann als StellvertreterIn des/r StadtdekanIn in der Rolle als Dekan fungieren
  • 7 ehrenamtliche, nicht ordinierte Vorstandsmitglieder
    - Jedes ehrenamtliche Vorstandsmitglied muss Mitglied der Dekanatssynode / der Regionalversammlung sein
    - 1 ehrenamtliches Vorstandsmitglied wird als stellvertretender Vorsitzender des Vorstands und gleichzeitig zum Leiter der Dekanatssynode / Regionalversammlung gewählt.
  • 3 ehrenamtliche, ordinierte Vorstandsmitglieder
  • Die LeiterInnen von FB 1 / FB 2 / Verwaltung nehmen als ständige Gästes beratend an den Vorstandssizungen teil.
  • Die ProdekanInnen sowie die LeiterInnen von FB 1 / FB 2 / Verwaltung sind disziplinarisch dem / der StadtdekanIn und fachlich dem Gesamtvorstand unterstellt.

Teilvorstände

Es werden Teilvorstände innerhalb des Vorstandes eingerichtet, z.B.

  • Teilvorstand Dekanatsbereich A
  • Teilvorstand Dekanatsbereich B
  • Teilvorstand Dekanatsbereich C

Der Vorstand kann bei Bedarf weitere Teilvorstände bilden.

Die Teilvorstände treffen stellvertretend für den Vorstand Entscheidungen, z.B. Dekanatsaufgaben mit lokalem Bezug zu den Dekanatsbereichen A / B / C (Dienstaufsicht, Einhaltung der kirchlichen Ordnung, Verkündigungsauftrag u.ä.).

Beschlüsse der Teilvorstände gelten als Beschlüsse des Gesamtvorstands, sofern sie einstimmig getroffen sind und sofern kein Vorstandsmitglied innerhalb von einer festgelegten Anzahl von Tagen nach Bekanntgabe Einspruch einlegt (vgl. GO der KL für den Personalausschuss).

Teilvorstände bestehen aus drei Mitgliedern des Vorstands, die Teilvorstände für die Dekanatsbereiche aus dem/der zuständigen ProdekanIn und zwei weiteren Mitgliedern.
Der/die StadtdekanIn wird zu allen Sitzungen der Teilvorstände eingeladen und hat auf diesen Rederecht.

Geschäftsführender Vorstand

Es wird ein Geschäftsführender Vorstand gebildet. Dieser stellt die Handlungsfähigkeit des Vorstands zwischen den Vorstandssitzungen sicher und unterstützt die / den StadtdekanIn in der inhaltlichen Steuerung der Arbeit des Vorstands.

Der Geschäftsführende Vorstand wird vom Vorstand besetzt; er besteht aus

  • dem / der StadtdekanIn
  • dem / der stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands
  • zwei weiteren Mitgliedern

Die Aufgaben und Befugnisse des Geschäftsführenden Vorstandes werden in den Satzungen und den Geschäftsordnungen des Dekanats und des Regionalverbandes geregelt.

Kommissionen des Vorstands

Der Vorstand kann nach Bedarf Kommissionen einrichten für einzelne Arbeitsfelder oder befristete Aufgaben (z.B. für Kirchenmusik, Pfarrstellenplanung oder neue Arbeitsfelder).

In die Kommissionen können Haupt- und Ehrenamtliche berufen werden.

 

Dekanatssynode / Regionalversammlung

Aufgaben
Die Delegiertenversammlung nimmt die Aufgaben einer Dekanatssynode lt. DSO § 15, Abs. 1 und 2 sowie der Regionalversammlung lt. § 4 der Satzung des ERV wahr. Insbesondere gehören dazu

  • Wahl der Vorstandsmitglieder
  • Verabschiedung einer Satzung und einer Geschäftsordnung, die u.a. festlegen, welche Beschlüsse in welchen Gremien getroffen werden (Dekanatssynode / Regionalversammlung, Vorstand, Teilvorstände)
  • Verabschiedung der Haushalte für Stadtdekanat und ERV sowie der Budgets von FB 1 / FB 2 / Verwaltung
  • Richtungsentscheidungen
    - Einrichtung und Schließung von Arbeitsfeldern
    - Gründung von Stiftungen und Gesellschaften

Mitglieder

  • Es gibt ordinierte, nicht ordinierte und berufene Mitglieder.
  • DekanIn und beide ProdekanInnen sind aufgrund ihres Amtes Mitglieder der Dekanatssynode.
  • Gemeinden mit weniger als 3.000 Mitgliedern entsenden ein nicht ordiniertes Gemeindemitglied, Gemeinden ab 3.000 Mitglieder zwei nicht ordinierte Gemeindemitglieder in die Dekanatssynode.
  • Es werden insgesamt so viele PfarrerInnen gewählt, dass das zahlenmäßige Verhältnis zwischen PfarrerInnen und Gemeindemitgliedern eins zu zwei beträgt.
  • Die in den Kirchengemeinden tätigen PfarrerInnen wählen in einer Wahlversammlung so viele VertreterInnen in die Dekanatssynode, wie es ihrem zahlenmäßigen Anteil an der Gesamtzahl der im Dekanat tätigen PfarrerInnen entspricht.
  • Ebenso wählen die übergemeindlich tätigen PfarrerInnen in einer Wahlversammlung so viele VertreterInnen in die Dekanatssynode, wie es ihrem zahlenmäßigen Anteil an der Gesamtzahl der im Dekanat tätigen PfarrerInnen entspricht.
  • In die Dekanatssynode können weitere Mitglieder berufen werden. Diese dürfen max. 10% der vorstehend beschriebenen Synodalen ausmachen. Sie sollen auch die in den funktionalen Diensten tätigen Ehrenamtlichen repräsentieren.
  • Die Dekanatssynode hätte damit aktuell eine Größe von max. 124 Personen:
    - 74 nicht ordinierte Gemeindemitglieder
    - 37 PfarrerInnen, davon 23 GemeindepfarrerInnen und 14 übergemeindliche PfarrerInnen, entsprechend ihrem Anteil an der Zahl der PfarrerInnen in Frankfurt: 86 PfarrerInnen in Kirchengemeinden (63%) und 51 übergemeindliche PfarrerInnen (einschließlich der SchulpfarrerInnen) (37%)
    - max. 10 berufene Mitglieder
    - 1 DekanIn
    - 2 ProdekanInnnen.
  • [Alternativ ist folgender Entsendungsmodus in die Dekanatssynode möglich, den die Strukturkommission allerdings nicht vorschlägt: Jede Gemeinde entsendet ein nicht ordiniertes Gemeindemitglied in die Dekanatssynode, Gemeinden ab 4.000 Gemeindegliedern zusätzlich eine Pfarrperson. Kirchengemeinden mit weniger als 4.000 Gemeindegliedern wählen eine Pfarrperson in einem Wahlbezirk, der in der Regel mindestens 4.000 Gemeindemitglieder umfasst.]

Leitung

  • Die Dekanatssynode / Regionalversammlung wird geleitet vom stellvertretenden Vorsitzenden des Vorstands, einem nicht-ordinierten Ehrenamtlichen.
  • Er wacht über die Rechte der Versammlung / Synode, beruft Sitzungen ein, stellt die Tagesordnung, prüft Beschlussvorlagen auf Qualität und verteilt sie

Ausschüsse

  • Die Dekanatssynode / Regionalversammlung kann Ausschüsse bilden, wobei mehr als die Hälfte der Mitglieder sowie der/die Ausschussvorsitzende der Dekanatssynode / Regionalversammlung angehören müssen.
  • 4 Pflichtausschüsse
    - Benennungsausschuss
    - Satzungs-/Geschäftsordnungsausschuss
    - Finanzausschuss
    - Ausschuss für die inhaltliche Arbeit des ERV
  • Weitere Ausschüsse, die besondere Aufgaben, auch zeitlich befristet, bearbeiten (z.B. Gebäudeausschuss, Ausschuss Ökologie und Nachhaltigkeit
  • Die Arbeit der Ausschüsse wird koordiniert vom Leiter der Dekanatssynode / Regionalversammlung.